Thema Schwerbehinderung im Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Menschen mit und ohne Behinderung

 Thema Schwerbehinderung im Koalitionsvertrag  vom 2013_11_27

„Nichts über uns ohne uns“

Schwerbehinderung im Koalitionsvertrag  vom 2013Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von An-fang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteili-gung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unab-dingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders be-rücksichtigen.

Inklusiven Arbeitsmarkt stärken

Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.

Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln

Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen.

Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess be-teiligt.

Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.

Barrierefreiheit im Netz

Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkun-gen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.

Bürgerschaftliches Engagement

Unser Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ihre Möglichkeiten zum Engagement wollen wir weiter fördern. In Deutschland engagieren sich Menschen aller Altersgruppen in den unterschiedlichsten Bereichen: Sie betätigen sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz, in Gewerkschaften und Sozialverbänden, in Sportvereinen, in Kirchengemeinden und nationalen wie internationalen Hilfsorganisationen, in Nachbar-schaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen, in der Bildung und in kulturellen Einrichtungen. Die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger halten unser Gemeinwesen zusammen und machen es erst lebendig.

Wir wollen die Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement verbessern. Die Erfahrungen, die im bürgerschaftlichen Engagement gemacht werden, und die Ideen, Zusammenhalt der Gesellschaft die dort entstehen, werden wir verstärkt aufnehmen. Wir wollen für mehr Anerkennung für das Engagement aller Generationen und die Arbeit im Ehrenamt sorgen. Ein Signal der Anerkennung ist der Deutsche Engagementpreis. Wir unterstützen und fördern die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Soziale Innovationen auch von Sozialunternehmen sind unterstützungswert.

Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.

 



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